FamilienrechtUnter Familienrecht versteht man die Gesamtheit aller rechtlichen Vorschriften, die die Ehe, Lebenspartnerschaft und Verwandtschaft betreffen. Das Familienrecht ist ein Teil des Zivilrechts. Es ordnet die Beziehungen der Familienmitglieder untereinander und gegenüber Dritten in rechtlicher Hinsicht. Darüber hinaus regelt es auch die außerhalb der Verwandtschaft bestehenden gesetzlichen Vertretungsverhältnisse, wie Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung. Ein Großteil der familienrechtlichen Vorschriften ist in den §§ 1297 bis 1921 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) enthalten. Das Recht der Lebenspartnerschaft ist im Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) normiert. In der DDR war das Familienrecht seit 1965 in einem eigenen Familiengesetzbuch (FGB) geregelt. . Im Familienrecht werden das Eingehen und die Auflösung von Ehen und Lebenspartnerschaften und die damit verbundenen Rechtswirkungen normiert, insbesondere Fragen des Unterhalts (nach Trennung, nach Scheidung), des Güterrechts (Zugewinnausgleich) und des Versorgungsausgleichs (Aufteilung der während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften). Nach einer grundlegenden Reform des Unterhaltsrechts zum 1.1.2008 sind weitere wesentliche Gesetzesänderungen zum 1.9.2009 in Kraft getreten. Sie betreffen den Zugewinnausgleich, den Versorgungsausgleich und das gesamte Familienverfahrensrecht. In der Kanzlei ist Christa Frank-Brands als Fachanwältin für das Familienrecht zuständig. |
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Christa Frank Brands
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